Die Verbraucherinsolvenz eignet sich am besten für Privathaushalte, deren Einkommen keine eigenständige Tilgung der vorhandenen Schulden in voller Höhe mehr ermöglicht. Oftmals haben die Haushalte den Überblick über die Schuldensituation verloren. Ein Verbraucherinsolvenzverfahren klärt dann die Schuldensituation. Müssen überhaupt alle (scheinbar) vorhandenen Schulden getilgt werden, sind alle Forderungen in der genannten Höhe rechtens? Nur Gläubiger, die ihre Forderungen auch beim Verbraucherinsolvenzverwalter anmelden beziehungsweise bestätigen werden letztendlich bei der Aufteilung des zur Tilgung bereitstehenden Einkommens berücksichtigt. Oftmals erklären sich Gläubiger in einem solchen Verfahren auch zu Vergleichen oder dem Verzicht auf ihre Forderung bereit und mindern somit die Gesamtschuldenlast des Schuldners. Wenn Sie noch Ratschläge zur Insolvenzordnung benötigen, beispielsweise zum § 287 der InsO, dann kommen Sie uns auf unseren Verbraucherinsolvenz Ratgeber besuchen und finden Sie Antworten auf Fragen zum § 287 der Insolvenzordnung...
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